Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen. Voraussetzung ist, dass der Anerkennende der biologische Vater ist und nicht von Gesetzes wegen eine andere Vaterschaft vermutet wird (zum Beispiel bestehende Ehe der Kindesmutter).
Durch die Anerkennung wird das Kindsverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt. Eine Anerkennung kann vor oder nach der Geburt beurkundet werden.
Wenden Sie sich dafür an das Zivilstandsamt Oberaargau in Langenthal.