13.06.2025
Öffentliche Planauflage Änderung Überbauungsordnung "Buchli (Areal Landi)"
Der Gemeinderat Oberbipp bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderung der UeO «Buchli (Areal Landi)» bestehend aus UeO-Plan, Überbauungsvorschriften, Erläuterungsberichtund Vorprüfungsbericht zur öffentlichen Auflage. Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. Juni 2025 bis 12. Juli 2025, in der Gemeindeverwaltung Oberbipp öffentlich auf und sind zusätzlich auf www.oberbipp.ch aufgeschaltet. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Oberbipp einzureichen. Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 26. August 2025 statt. Der Termin ist vorzumerken.