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Erwerbsersatzordnung

Wer Dienst leistet in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnimmt, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung – den Erwerbsersatz (EO).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.akbern.ch

Zuständigkeiten
Erwerbsersatzordnung
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