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Einbürgerungen

Sie sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen oder leben seit längerer Zeit in der Schweiz. Die Schweiz ist Ihr Zuhause und Sie fühlen sich hier integriert.

Dann besteht die Möglichkeit, Schweizerin oder Schweizer zu werden. Ehepartnern oder Kindern von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern steht die Möglichkeit einer Erleichterten Einbürgerung offen. Für alle anderen ausländischen Staatsangehörigen gelten die Bestimmungen der Ordentlichen Einbürgerung.

Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.einbuergerung.sid.be.ch
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Zuständigkeiten
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