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Elektronisches Baubewilligungsverfahren

Per 1. März 2022 müssen sämtliche Baugesuche elektronisch über das Portal eBau ausgefüllt und eingereicht werden. Gleichzeitig sind sämtliche Unterlagen in zweifacher Ausführung auszudrucken und als Papierversion der Gemeinde einzureichen. Grundlage ist eine entsprechende Gesetzesänderung, die der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen hat.

Das heisst, dass ab 1. März 2022 alle Baugesuche von den Gesuchstellenden über eBau (www.be.ch/ebau) elektronisch auszufüllen und digital einzureichen sind. Die Gesuchseingabe mit den bisherigen nummerierten Formularen ist nicht mehr möglich.

Bereits seit Juli 2019 können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: www.be.ch/ebau 

Checkliste einzureichende Unterlagen

Zusätzlich zu den Baugesuchen müssen auch die Meldungen über den Baubeginn, die Bauvollendung und über geplante baubewilligungsfreie Solaranlagen auf eBau eingereicht werden. Bis zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr, müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.be.ch/projekt-ebau. Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung (Tel. 032 636 27 23).

Besten Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Zuständigkeiten
Elektronisches Baubewilligungsverfahren
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