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Beglaubigungen

Beglaubigungen von Unterschriften im Kanton Bern
Wir haben immer wieder Anfragen für Beglaubigungen von Unterschriften. Oft steht auf dem auszufüllenden Formular, dass die betroffenen Personen bei der Gemeinde oder beim Notar die Unterschrift beglaubigen lassen können.
Im Kanton Bern ist für die Beglaubigung von Unterschriften von Privatpersonen einzig der Notar zuständig. Die bernischen Gemeinden sind dazu nicht berechtigt. In anderen Kantonen liegt die Kompetenz zum Teil bei den Gemeinden.
Wenn Sie eine Unterschrift beglaubigen müssen, bitten wir Sie direkt mit einem bernischen Notar Kontakt aufzunehmen. Die Kosten für die Unterschriftenbeglaubigung betragen mindestens CHF 20.00 und höchstens CHF 100.00 gemäss Verordnung über die Notariatsgebühren.

Kopien
Im Kanton Bern ist für die Beglaubigung einer Kopie einzig der Notar zuständig.

Zuständigkeiten
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