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Amtliche Bewertung

Der amtliche Wert ist der Steuerwert eines Grundstückes und dient als Grundlage für die Besteuerung des Vermögens sowie bei der Erhebung der Liegenschaftssteuer durch die Gemeinde.

Jeder amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheines und einer Beurteilung durch kantonale Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstückes Rechnung getragen. Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die Bewertungsunterlagen befinden sich auf der Verwaltung der Standortgemeinde und können dort vom Eigentümer oder Nutzniesser jederzeit eingesehen werden.

Zuständigkeiten
Amtliche Bewertung
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