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Adressauskunft

Die Einwohnerkontrolle gibt auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzugs und Jahrgang einer Einzelperson bekannt. Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen. Listenauskünfte bedürfen eines schriftlichen Gesuchs. Sie haben die Möglichkeit, für sich eine Datensperre zu beantragen.

Gesuchsformular für eine Listenauskunft

Zuständigkeiten
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