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Hunde

Für jeden gehaltenen Hund, der über sechs Monate alt ist, wird gemäss Hundegesetz vom 27. März 2012 eine jährliche Abgabe erhoben. Die Taxe beträgt in Oberbipp CHF 90.00 pro Hund und Kalenderjahr. Die Taxe wird jeweils im Monat August (Stichtag: 1. August) für das laufende Jahr in Rechnung gestellt.

Meldepflicht

Falls Sie von der Gemeinde wegziehen, Ihr Hund den Besitzer wechselt oder stirbt, ist dies der Gemeindeverwaltung und der Datenbank Amicus, Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, CH-3014 Bern, info(at)amicus.ch zu melden.

Zuständigkeiten
Hunde
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