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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis (Leumundzeugnis). Zuständig für die Ausstellung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberaargau.
Das Gesuch erfolgt direkt am Schalter, per Post oder Email.

Hier finden Sie die Kontaktdaten der KESB Oberaargau:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau
Städtli 26
Postfach 239
3380 Wangen
Tel. 031 636 26 00
info.kesb-oa(at)be.ch

Zuständigkeiten
Handlungsfähigkeitszeugnis
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